Die 2G Regel wurde vom Hamburger Senat ab dem 04.12.2021 beschlossen. Bitte bringen Sie Ihren Impf- oder Genesungsnachweis (auch gerne auf dem Smartphone) sowie Ihren Ausweis oder Reisepass mit. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre sind von der Regelung nicht betroffen. Wir freuen uns schon auf Sie!
Übrigens: Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, sich einen persönlichen Beratungstermin zu reservieren.