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Sonnenschutz für Ihr Gewerbe – so geht es richtig!

Büro mit Vorhang, Bürostühlen und Lampen in Anthrazit

Ganz klar: Wer vor dem Bildschirm ständig die Augen zusammenkneifen muss, der kann schwer konzentriert arbeiten. Unerwünschte Blendeffekte stören und können zu Kopfschmerzen, Verspannungen und trockenen Augen führen. Auch ein unangenehmes Raumklima am Arbeitsplatz fördert die Produktivität der Mitarbeiter definitiv nicht. Aus diesen Gründen gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen über die korrekte Gestaltung eines Arbeitsplatzes. Wir von Teppich Stark erklären Ihnen heute, was einen guten Arbeitsplatz mit optimalem Sonnenschutz ausmacht, der auch den Anforderungen des Gesetzgebers entspricht.

Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) – richtig arbeiten am PC!

Stilvolles Büro mit Bildschirmarbeitsplätzen, Parkett und XXL-Vorhang

Um für die Arbeit vor dem Bildschirm klare Regeln zu definieren gilt in Deutschland die offizielle Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV). Im Wesentlichen sind folgende Punkte für alle jene wichtig, die am Bildschirm arbeiten:

  • Auf dem Bildschirm dürfen keine Blendeffekte zum Beispiel durch eine auf den Bildschirm strahlende Sonne auftreten
  • Reflektionen durch Lichtquellen wie die Sonne oder Lampen sollen möglichst vermieden werden
  • Jedes Fenster muss mit einem geeigneten, flexiblen Sonnenschutz ausgestattet sein

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – das gilt für alle Arbeitnehmer!

Konferenztisch mit Stühlen und grauen Jalousien

In der allgemeinen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird geregelt, wie ein Arbeitsplatz ausgestattet sein muss, um allen Mitarbeitern eine sichere Tätigkeit zu ermöglichen. In Bezug auf Sonnenschutz schreibt die ArbStättV vor, dass jedes Fenster und jedes Oberlicht gegen die Sonne durch einen geeigneten Sonnenschutz abgeschirmt werden muss. Wichtig ist dabei, dass eine Sichtverbindung nach außen in Augenhöhe der Mitarbeiter stets möglich sein muss. Ein Fenster dauerhaft zu verdunkeln ist also nicht gestattet.

EU-Bildschirmrichtlinie 90/270/EWG – Schutz für Arbeitnehmer in ganz Europa!

Hell eingerichtetes Büro mit gelben Jalousien

Auch die EU hat sich mit dem Thema Sonnenschutz für Berufstätige am Bildschirm befasst und eine eigene EU-Bildschirmrichtlinie verabschiedet. Sie besagt, dass es am Arbeitsplatz in jedem Fall einen geeigneten Sonnenschutz geben muss, der die Mitarbeiter vor direkter Sonneneinstrahlung, Blendeffekten und Wärmestrahlung schützt. Auch hier gilt wie bei der ArbStättV: Es muss immer eine Möglichkeit zur Sicht nach draußen für die Mitarbeiter geben!

Unfallverhütungsvorschrift Arbeit an Bildschirmgeräten VBG 104 – sicher arbeiten!

Büro mit Ordnern, Arbeitsplätzen, Wandbild und hohen Fenstern mit hellen Vorhängen

Auch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft als größter Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland hat sich Gedanken über die möglich sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen mit Sonnenschutz gemacht, um das Wohlergehen und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Um gesundheitliche Spätfolgen zu verhindern, sollen auch hier die Bildschirme der Mitarbeiter frei von Reflektionen sein. Ein flexibel einstellbarer Sonnenschutz wird vorgeschrieben.

Der optimale Sonnenschutz – mit Teppich Stark in Hamburg!

Büro im Vintagelook mit Europaletten und weißen XXL-Vorhängen

"Neben den gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit spielen aber auch die Optik und das Budget eine entscheidende Rolle bei der Wahl des passenden Sonnenschutzes für Ihre Gewerberäume. Unsere erfahrenen Raumausstatter werden Ihnen attraktive Optionen präsentieren, die wir passgenau für Sie anfertigen. Ob als Vertikalanlage mit Lamellenvorhang, als klassische Jalousien, als modernes Plissee oder als dekoratives Raffrollo aus Ihrem individuellen Wunsch-Stoff – entdecken Sie die Vielfalt. Wir finden gemeinsam mit Ihnen den passenden Sonnenschutz für Ihre Büros, Praxen, Arbeitsräume oder andere Einrichtungen", versichert Heike Baumgart, unsere Abteilungsleiterin für den Bereich Sonnenschutz bei Teppich Stark in Hamburg.

Sie sehen: Es gibt viele Vorschriften für den richtigen Sonnenschutz in Ihren gewerblich genutzten Räumen. Wir als Experten für Sonnenschutz kennen uns gut mit allen gesetzlichen Vorgaben aus. Um ein kostenloses Aufmaß, eine termintreue Lieferung und die korrekte Montage kümmern wir uns selbstverständlich auch gern. Buchen Sie am besten direkt einen persönlichen Beratungstermin in unserer Ausstellung in Hamburg Poppenbüttel – natürlich kostenfrei und unverbindlich.

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